Jugendbeirat erhält weiterhin kein Sitzungsgeld!
Am 14.Februar hat die Stadt Seligenstadt für eine neue, aktualisierte Geschäftsordnung, sowie eine neue Bezahlung der Abgeordneten abgestimmt. Alle Parteien ausgenommen die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stimmten den beiden Anträgen zu. Während die Sitzungsgelder der Abgeordneten von 30€ auf 40€ und die Wahlhelfer-Pauschale auf 50€ angehoben wurde, ging der Jugendbeirat durch die Abstimmung erneut leer aus. Mit dieser Erhöhung gehören die Stadtverordneten Seligenstadts laut Frederick Kubin (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zur „Oberklasse im Kreis Offenbach“ und „der Jugendbeirat bleibt das letzte beratende Gremium der Stadtverordnetenversammlung, welches keine Aufwandsentschädigung erhält“. Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen hatte nicht nur eine Aufwandsentschädigung für den Jugendbeirat beantragt, sondern auch ein Antragsrecht. Dieses wurde ebenfalls abgelehnt. Das bedeutet, dass der Jugendbeirat weiterhin lediglich Vorschläge machen darf, aber nicht selbstständig Ideen und Anträge, die eine Veränderung in jugendlichen Belangen bedeuten können, in den Geschäftsgang der Beschlussgremien einbringen kann.
Das Ziel hinter der Zustimmung beider Anträge war einerseits eine Gleichstellung des Jugendbeirats mit dem Ausländerbeirat, welchem durch eine gesetzliche Grundlage bereits ein Sitzungsgeld und Antragsrecht zusteht. Dies erfolgt bereits in einigen Kommunen im Kreis Offenbach, wie beispielweise in Dreieich, Egelsbach oder Dietzenbach, wo die Vertretung der Jugendlichen ein Antragsrecht haben und eine angemessene Aufwandsentschädigung bekommen. Außerdem sollte das Rederecht angepasst werden, um den Jugendlichen bei ihren Bedarfen und Belangen Gehör zu verschaffen.
Bereits seit einigen Jahren wird sichtbar, dass immer weniger Jugendliche bereit sind, sich im Jugendbeirat zu engagieren. „Das bringt doch eh nichts“ oder „Ich habe keine Zeit“ sind hierbei gängige Aussagen, die wir als Jugendbeirat immer wieder zu hören bekommen, wenn wir versuchen neue Mitglieder anzuwerben. Mit einem Rede- und Antragsrecht, sowie einer entsprechenden Entschädigungssatzung hatten wir die Hoffnung, mehr Jugendliche zu erreichen und einen Ansporn zu schaffen, sich diesem wichtigen, aber auch zeitintensiven Gremium anzuschließen.