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HMS-Bürgerbefragung ist „fiktives Beteiligungskonstrukt“

Nun ist es raus, nach sieben Jahren Leerstand der ehemaligen Hans-Memling-Schule sollen „die Bürger“ entscheiden. Aber wer ist damit gemeint? Wenn es nach der Mehrheit der Stadtverordneten geht, alle Seligenstädter Bürgerinnen und Bürger im Sinne des Hessischen Kommunalwahlgesetzes. Also alle über 18 Jahre alten EU-Bürger, die seit mindestens 3 Monaten ihren Wohnsitz in Seligenstadt haben. Der Bitte des Jugendbeirates, alle Einwohner ab 14 Jahren an der Bürgerbefragung teilnehmen zu lassen, kam die große Mehrheit der „Entscheidungsträger“ in der Stadtverordnetenversammlung nicht nach.

„So hätten alle ehemaligen Hans-Memling-SchülerInnen über ihr Schulgebäude mitentscheiden können“, erklärt Jugendbeiratsmitglied Clara Schymura, die 2012 mit ihren Mitschülern die letzte Erstklässlerin auf der Hans-Memling-Schule war.

Als „Stadtentwicklung an der kommenden Generation vorbei“, deklariert Jugendbeiratssprecher Frederick Kubin das geplante Prozedere. „Jugendliche werden hier bewusst und vorsätzlich von der Bürgerbeteiligung ausgeschlossen, obwohl sie noch viel länger mit der Entscheidung zurechtkommen müssen.“

„Die rechtliche Unvereinbarkeit einer Wahlberechtigung für unter 18jährige bei einer Bürgerbefragung gibt es nicht.“, hält Kubin fest, der dazu auch eine Rede in der Stadtverordnetenversammlung hielt. „Eine Bürgerbefragung mit drei Optionen steht im Gesetzestext gar nicht, die Koalition errichtet also ein fiktives Beteiligungskonstrukt mit eigenen Spielregeln. Und dann ist eine Beteiligung von unter 18jährigen nur noch unzulässig, wenn man in die eigens entworfenen Regeln bewusst reinschreibt, dass nur Leute im Sinne des Hessischen Kommunalwahlgesetzes teilnehmen dürfen.“

Damit eine Ablehnung des Jugendbeiratsvorstoßes zu begründen sei entweder Unwissenheit oder eine Ausrede.

„Genauso gut kann man auch festlegen, dass nur alle Einwohner mit einer ungeraden Hausnummer an der Befragung teilnehmen dürfen.“, spitzt Kubin zu.

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