Im Jahre 1998 wurde die Hessische Gemeindeordnung durch die Paragraphen 4c und 8c ergänzt. Demnach sollen die Kommunen künftig Kinder und Jugendliche in allen Belangen, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligen und entsprechende Formen entwickeln und durchführen. Beinahe zeitgleich mit dieser Gesetzesänderung erarbeitete eine Arbeitsgruppe von Jugendlichen zusammen mit dem Kinder- und Jugendbüro der Stadt eine aus ihrer Sicht geeignete Beteiligungsform. Auf einer öffentlichen Jugendversammlung wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe vorgestellt und der Beschluss gefasst, einen Jugendbeirat zu gründen. Ende 1999 wurden zum ersten Mal 21 Jugendliche im Alter von 12 bis 20 Jahren zu Mitgliedern des Jugendbeirats Seligenstadt gewählt. Bis heute gibt es den Jugendbeirat ununterbrochen als Vertretung der Interessen von Jugendlichen in den politischen Entscheidungsgremien.
Wenn du dich noch weiter für die Entstehung des Jugendbeirats Seligenstadts interessierst, findest du hier eine kurze Entstehungsgeschichte von Sven Kirrmann.